Allgemeine Geschäftsbedingungen Autowaschstraßen/Portalwaschanlagen
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrunde-legung der nachfolgenden Bedingungen:
- Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
- Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn die Einfahrthinweise nicht beachtet wurden oder ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serien-ausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Spoiler, Antenne o. Ä.) ver-ursacht worden ist, es sei denn, den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden durch den nicht ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs (z. B. Vorschaden, Verschleiß, nicht fachgerechter Lackzu-stand, Steinschlagschäden o. ä.) oder durch ein Fehlverhalten des Kun-den verursacht worden ist.
- Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Wa-schen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Be-schädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. An-derenfalls beschränkt sich die Haftung des Anlagenbetreibers auf Vor-satz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt auch, wenn der Kun-de/Fahrzeugführer Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitteilt; es sei denn, der Anlagenbetreiber oder sein Personal hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
- Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
- Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hier-von unberührt.